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Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG DRITTMITTELORDNUNG vom 23.2.2005 (redaktionelle Fassung April 2015). Die Regeln der Drit
Bereich: Dezernate
can Invert Networks in Real-Time. Zur Veröffentlichung eingereicht. online unter: https://arxiv.org/abs/2302.02181
Bereich: FB3
0080 See here for a second dialogue paper by Jaco Lok and Hugh Willmott: https://journals.aom.org/doi/abs/10.5465/amr.2017.0571 See here for the original paper by Ivano Cardinale: https://journals.aom.org/doi/10
Bereich: FB7
Personalversammlungen steht das Erfordernis der Nichtöffentlichkeit der Personalversammlung (§ 48 Abs. 1 Satz 3 BPersVG) und des Datenschutzes entgegen. Beide wären bei digitalen Personalversammlungen
Bereich: Sites
Studium folgende Leistungen erbringen: Schlüsselqualifikation, § 27 PO Leistungsnachweis nach § 31 Abs. 2 Nr. 4, 5 PO im Schwerpunkt ASR Interessierte melden sich bitte bei den Arbeitsgruppen Schneider
Bereich: FB6
the AMADEE-20 analog Mars mission” ist hier zu finden: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S009457652300262X
Fachbereichsrat Gemäß § 88 Abs. 1 BremHG in der Neufassung vom 25. Mai 2007 besteht der Fachbereichsrat an der Universität aus 13 Vertretern in folgendem Verhältnis: 7 Professoren/Professorinnen 2 akademische
Bereich: FB12
Frauenförderplan Nach § 6 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind die Dienststellen aufgefordert, für ihren Bereich Frauenförderpläne auf der Grundlage von Analysen über die Beschäftigtenstruktur
07.06.2024 um 15:00 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur persönlich (gem. § 14 Abs. 1 der Wahlordnung) abgeholt werden können. Der Stimmzettel der Briefwählerin/des Briefwählers hat
2024 9316 (1/24) Änderung der „Ordnung über die besonderen Qualifikationsvoraussetzungen ge-mäß § 33 Abs. 7 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)" 9317 Aufnahmeverfahren von Studienanfänger:innen im grundständigen