Nachteilsausgleich bei Finanzen
2020 abgeschafft. Die Altersgrenze 30 bleibt bestehen. Das bedeutet, dass man nun theoretisch noch mit 16 Fachsemestern in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann, vorausgesetzt das 30. Lebensjahr [...] ist, abweichend von den vorstehenden Vorschriften ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben. Hierunter fallen insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 bis 33b des Einkommensste [...] 000 € zu. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben, insbesondere dann, wenn das Vermögen dazu bestimmt ist, die Folgen einer körperlichen oder seelischen