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„LION“-Forschungsbau die Krone aufgesetzt

Die Fertigstellung des neuen „LION“-Gebäudes für die Laserforschung der Universität Bremen an der Klagenfurter Straße 2 rückt näher: Wo vorher ein Parkplatz war, steht jetzt der imposante Rohbau des neuen ingenieurwissenschaftlichen Forschungsgebäudes. Gestern wurde mit einem Richtfest der durch schneereiche und kalte Winter teilweise hart erkämpfte Baufortschritt gefeiert.

Nach Redebeiträgen von der Bremer Senatorin für Bildung und Wissenschaft Renate Jürgens-Pieper sowie den Professoren Rolf Drechsler, Konrektor für Forschung der Universität Bremen, Frank Vollertsen, Leiter des Bremer Instituts für angewandte Strahltechnik (BIAS) und Hochschullehrer im Fachbereich Produktionstechnik, und Johannes Kister vom zuständigen Architekturbüro KSG erhielt der Rohbau durch den Polier traditionsgemäß seinen Richtspruch und die Richtkrone.

Der Name des neuen Gebäudes – „LION“ – lässt sich aus der Zweckbestimmung des Gebäudes herleiten: Licht- und Optische Technologien Norddeutschland. Land und Universität ermöglichen mit dem Bau einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung und damit die Zukunft der Laserforschung. Für die geplanten Aktivitäten muss das Gebäude speziellen Anforderungen gerecht werden: So wird zum Beispiel die neue Laserhalle, die einen Teil der insgesamt rund 3.000 qm großen Nutzfläche einnimmt, auch beim Arbeiten mit neuen Strahlquellen bezüglich der aktuellen arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften auf dem neuesten Stand sein. Eine Besonderheit des neuen Forschungsgebäudes ist die Einrichtung von Reinräumen, die durch eine äußerst aufwendige Filtertechnik absolut staubfreie und konstant klimatisierte Luftverhältnisse garantieren.

Der „LION“-Forschungsbau wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres fertig gestellt. Die Gesamtkosten des Baus liegen bei 15,4 Mio. Euro. Das „LION“ ist das erste Hochschulgebäude im Land Bremen, das im Rahmen der neuen Mitfinanzierungsart „Forschungsbau“ mit der Hälfte der Gesamtkosten – also insgesamt 7,7 Mio. Euro – vom Bund gefördert wird.  

DF 917-3206