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Makakenversuche: Universität Bremen gewinnt Rechtsstreit

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts: Tierversuche ethisch vertretbar, Belastungen der Makaken allenfalls mäßig / Bremen hätte die Makakenversuche von Andreas Kreiter genehmigen müssen

Nr. 038 / 04. Februar 2014 SC

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Freien Hansestadt Bremen gegen das Nicht-Zulassen einer Revision gegen das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 11. Dezember 2012 zurückgewiesen. Damit sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um die 2008 gestellte Genehmigung von Tierversuchen durch Andreas Kreiter endgültig zugunsten der Universität Bremen entschieden. Das OVG hatte in seiner Urteilsbegründung 2012 die hervorragende wissenschaftliche Qualität der Forschungen von Professor Kreiter bestätigt und zugleich festgestellt, dass die Belastungen für die Makaken allenfalls mäßig seien. Das Gericht betonte, dass die Versuche ethisch vertretbar sind. Uni-Rektor Bernd Scholz-Reiter zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass der jahrelange Rechtsstreit zwischen Gesundheitsbehörde und Universität jetzt beendet ist und hoffe, dass der Kollege Andreas Kreiter seine international hoch anerkannte Forschungsarbeit fortsetzen kann.“

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Prof.Dr. Reinhard X. Fischer (Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche)
Tel. 0421 218 65160
E-Mail: rfischerprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de