Studium mit Kleiner Matrikel

In Ausnahmefällen können Sie ohne Hochschulreife aber mit einer beruflichen Vorbildung zu einem Studium zugelassen werden. Hierfür müssen Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung innerhalbvon zwei Jahren erwerben werden. Während Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben, können Sie bereits an der Universität Bremen studieren. Dieses Studium heißt nach dem Bremischen Hochschulgesetz "Studium mit Kleiner Matrikel".

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Was bedeutet "Studium mit Kleiner Matrikel"?

Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel erfolgt jeweils für ein Semester, die gesamte Dauer des Studiums mit Kleiner Matrikel darf vier Semester nicht übersteigen. Während dieser Zeit müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben (z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung) und dürfen gleichzeitig an der Universität Bremen studieren. Sie müssen in der Lage sein, den Lehrveranstaltungen mit Verständnis zu folgen. Das ist als Voraussetzung nach Ablauf eines jeden Semesters durch eine entsprechende Eignungsbescheinigung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers nachzuweisen.

Voraussetzungen für das Studium mit Kleiner Matrikel

Für die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel werden vorausgesetzt:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine mindestens 5-jährige Erwerbstätigkeit
  • Nachweis, dass Sie in den nächsten zwei Jahren die Hochschulzugangsberechtigung erwerben werden (z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung)

Auf die Erwerbstätigkeit können folgende Ersatzzeiten angerechnet werden: Wehr-, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Führung eines Familien­haus­haltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Arbeitslosigkeit von maximal einem Jahr. Die Zeiten der Berufsausbildung werden nicht auf die fünfjährige Erwerbstätigkeit angerechnet.

Antrag auf Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel

Bewerbungsschluss ist der 15.7. eines Jahres. Eine Bewerbung ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.

Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel ist beim Sekretariat für Studierende zu beantragen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie dort ab Anfang Mai.

Im Antrag ist unbedingt das gewünschte Fach bzw. die gewünschte Fächerkombination anzugeben. Informationen zum Studienangebot der Universität Bre­men sind im Internet oder in der Bro­schü­re „Studieren an der Universität Bremen“ veröffentlicht. Die Bro­schü­re kann ab Ende April von der Uni­ver­si­tät Bremen angefordert werden. Beim Antrag nachzuweisen sind die oben erläuterten Voraussetzungen, Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen. Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische/berufliche Ausbildung und die Berufstätigkeit sowie die entsprechenden Nachweise in beglaubigter Kopie.

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen die Einschreibung für das erste Fachsemester des gewählten Studienganges. Diese Immatrikulation ist auf die Dauer eines Semesters beschränkt. Sind die gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, ist eine Zulassung leider nicht gewährleistet.

Immatrikulation nach dem Studium mit Kleiner Matrikel

Die während des Studiums mit kleiner Matrikel erbrachten Studienleistungen werden auf das reguläre Studium angerechnet. Sie können eingeschrieben werden, sofern die sonstigen für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis dieser studiengangsspezifischen Voraussetzungen ist für die reguläre Einschreibung nach dem Studium mit kleiner Matrikel unerlässlich.