Rückmeldung und Semesterbeitrag

Rückmeldung

Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht. 

Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.

Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle Änderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universität Bremen zu übermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis führen, werden exmatrikuliert.

Für ein Urlaubssemester mit/ohne Semesterticket ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat für Studierende zu stellen.
Anträge auf Semesterticketbefreiungen sind bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.

Sofern keine Rückmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollständigen Semesterbeitrages die Rückmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation) vom Sekretariat für Studierende durchgeführt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen inklusive dem Semesterticket.

Die Semesterunterlagen beinhalten:

  • Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung für die Prüfung
  • Ihren StudentInnenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • Ihr Semesterticket
  • Ihre Bafög-Bescheinigung
  • einen Antrag auf Beurlaubung/Auslandssemester für das kommende Semester

Kontakt

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Sekretariat für Studierende
Verwaltungsgebäude VWG
Erdgeschoss

Persönliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr

Für telefonische Auskünfte stehen die Infostelle Studium
Mo, Di, Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
und die
Sachbearbeiter:innen
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
zur Verfügung

► Kontaktformular
0421 218-61110
0421 218-61002

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeiträgen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu überweisen:

 

Wintersemester 2023/24

Währung  StudiensemesterUrlaubssemester
mit Semesterticket

Urlaubssemester ohne
Semesterticket /Auslandssemester

Studierendenwerk

EUR85,0085,0085,00

AStA-Beitrag

EUR17,6017,6017,60

Semesterticket

EUR190,22190,220,00

Kultursemesterticket

EUR1,851,851,85

Verwaltungskostenbeitrag

EUR50,0050,0050,00

Summe

EUR 344,67344,67154,45

 

 

Sommersemester 2024

Währung  StudiensemesterUrlaubssemester
mit Semesterticket

Urlaubssemester ohne
Semesterticket /Auslandssemester

Studierendenwerk

EUR85,0085,0085,00

AStA-Beitrag

EUR17,6017,6017,60

Semesterticket

EUR190,22190,220,00

Kultursemesterticket

EUR2,102,102,10

Verwaltungskostenbeitrag

EUR50,0050,0050,00

Summe

EUR 344,92344,92154,70

 

Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, FÖJ), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.

Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entfällt generell der Anteil für den Verwaltungskostenbeitrag.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Semesterbeiträge der vergangenen Semester.

Im Falle einer Rückerstattung füllen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.

 

Felder für die ÜberweisungBeschreibung
EmpfängerUniversität Bremen
KreditinstitutDeutsche Bundesbank
IBANDE80 2500 0000 0025 1015 49
BICMARKDEF1250
VerwendungszweckIhre persönliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text)

 

Rückerstattungen

Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben gibt es für Sie die Möglichkeit der Rückerstattung.
Diese beantragen Sie mit dem Antrag auf Rückerstattung über das moin-Portal.

Folgende Beiträge sind erstattungsfähig:

Studierendenwerksbeitrag (85,00€):
Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studentenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.


AStA-Beitrag (17,60€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die Rückerstattung kann nur gegen Rückgabe der Semesterunterlagen erfolgen.

 

Kultursemesterticket (1,85€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die Rückerstattung kann nur gegen Rückgabe der Semesterunterlagen erfolgen.


Semesterticket (190,22):
Sie haben die Möglichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat für Studierende nur erstattet werden, wenn Sie es noch nicht genutzt haben und die Vorlesungen noch nicht begonnen haben.
Haben Sie das Ticket schon genutzt oder hat die Vorlesungszeit schon begonnen, können Sie sich das Semesterticket (anteilig für die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.


Verwaltungskostenbeitrag (50,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt grundsätzlich bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.
Im Falle einer Exmatrikulation ist der Beitrag nur erstattungsfähig, wenn noch keine Semesterunterlagen gedruckt wurden.


Bei einer Rücknahme der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bevor die Semesterunterlagen gedruckt wurden, kann der gesamte Semesterbeitrag erstattet werden.
Bei einer Studienplatzrückgabe kann grundsätzlich nur dann eine Erstattung durchgeführt werden, wenn uns alle Semesterunterlagen (inkl. Semesterticket) vorliegen.